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   ArbG Solingen, 05.01.2016 - 3 Ga 20/15   

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ArbG Solingen, 05.01.2016 - 3 Ga 20/15 (https://dejure.org/2016,202)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 05.01.2016 - 3 Ga 20/15 (https://dejure.org/2016,202)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 05. Januar 2016 - 3 Ga 20/15 (https://dejure.org/2016,202)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Teilzeitbeschäftigung, Elternzeit, Verfügungsanspruch, Verfügungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des zutreffenden Antrags zur Durchsetzung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit nach dem Rechtsschutzziel; Beschäftigungsbegehren eines Arbeitnehmers im Umfang von 30 Wochenstunden während seiner Elternzeit im Rahmen eines einstweiligen ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03

    Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 4 S. 1

    Auszug aus ArbG Solingen, 05.01.2016 - 3 Ga 20/15
    Dabei sind hohe Anforderungen zu stellen (LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03).

    Ein solcher Verfügungsgrund kann etwa dann vorliegen, wenn die Verringerung der Arbeitszeit aus familiären Gründen dringend und unumgänglich ist (LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03).

  • LAG Hamm, 08.07.2008 - 14 SaGa 25/08

    Teilzeitverlangen, einstweilige Verfügung

    Auszug aus ArbG Solingen, 05.01.2016 - 3 Ga 20/15
    Allerdings ist für den Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht in jedem Fall erforderlich, dass dem Arbeitnehmer bereits ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Beschäftigung im begehrten Umfang zusteht (vgl. LAG Hamm, 08.07.2008 - 14 SaGa 25/08).
  • ArbG Solingen, 03.12.2015 - 3 Ca 1425/15

    Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, Beschäftigungsanspruch

    Auszug aus ArbG Solingen, 05.01.2016 - 3 Ga 20/15
    Im Hauptsacheverfahren beim ArbG Solingen (3 Ca 1425/15) hat das Gericht mit Urteil vom 03.12.2015 die Verfügungsbeklagte verurteilt, dem Teilzeitbeschäftigungsantrag zuzustimmen; der Beschäftigungsantrag im Umfang von 30 Stunden ist hingegen abgewiesen worden.
  • LAG Köln, 04.06.2021 - 5 Ta 71/21

    Durchsetzung des Teilzeitanspruchs während der Elternzeit im Wege der

    Nach einer Auffassung soll ein Verfügungsgrund wegen der teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache nur "ausnahmsweise" und bei "Vorliegen strenger Voraussetzungen" bestehen (vgl. ArbG Hamburg 04.11.2019 - 4 Ga 3/19; ArbG Solingen 05.01.2016 - 3 Ga 20/15; Küttner/ Poeche Teilzeitbeschäftigung Rn. 48; Arnold/Gräfl/ Vossen TzBfG § 8 Rn. 212; Hamann , BB-Special 6/2005 Seite 2, 11; Panzer-Heemeier/Trost NZA 2018, 1378, 1379.
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