Rechtsprechung
ArbG Solingen, 05.01.2016 - 3 Ga 20/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Teilzeitbeschäftigung, Elternzeit, Verfügungsanspruch, Verfügungsgrund
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des zutreffenden Antrags zur Durchsetzung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit nach dem Rechtsschutzziel; Beschäftigungsbegehren eines Arbeitnehmers im Umfang von 30 Wochenstunden während seiner Elternzeit im Rahmen eines einstweiligen ...
- ra.de
- rewis.io
- arbeitsrechtsiegen.de
Elternzeit: Antrag auf Teilzeitbeschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03
Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 4 S. 1 …
Auszug aus ArbG Solingen, 05.01.2016 - 3 Ga 20/15
Dabei sind hohe Anforderungen zu stellen (LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03).Ein solcher Verfügungsgrund kann etwa dann vorliegen, wenn die Verringerung der Arbeitszeit aus familiären Gründen dringend und unumgänglich ist (LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03).
- LAG Hamm, 08.07.2008 - 14 SaGa 25/08
Teilzeitverlangen, einstweilige Verfügung
Auszug aus ArbG Solingen, 05.01.2016 - 3 Ga 20/15
Allerdings ist für den Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht in jedem Fall erforderlich, dass dem Arbeitnehmer bereits ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Beschäftigung im begehrten Umfang zusteht (vgl. LAG Hamm, 08.07.2008 - 14 SaGa 25/08). - ArbG Solingen, 03.12.2015 - 3 Ca 1425/15
Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, Beschäftigungsanspruch
Auszug aus ArbG Solingen, 05.01.2016 - 3 Ga 20/15
Im Hauptsacheverfahren beim ArbG Solingen (3 Ca 1425/15) hat das Gericht mit Urteil vom 03.12.2015 die Verfügungsbeklagte verurteilt, dem Teilzeitbeschäftigungsantrag zuzustimmen; der Beschäftigungsantrag im Umfang von 30 Stunden ist hingegen abgewiesen worden.
- LAG Köln, 04.06.2021 - 5 Ta 71/21
Durchsetzung des Teilzeitanspruchs während der Elternzeit im Wege der …
Nach einer Auffassung soll ein Verfügungsgrund wegen der teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache nur "ausnahmsweise" und bei "Vorliegen strenger Voraussetzungen" bestehen (vgl. ArbG Hamburg 04.11.2019 - 4 Ga 3/19; ArbG Solingen 05.01.2016 - 3 Ga 20/15; Küttner/ Poeche Teilzeitbeschäftigung Rn. 48; Arnold/Gräfl/ Vossen TzBfG § 8 Rn. 212; Hamann , BB-Special 6/2005 Seite 2, 11; Panzer-Heemeier/Trost NZA 2018, 1378, 1379.